Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Verkehrszivilrecht - Verkehrsunfall
Ich
vertrete meine
Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere
nach Verkehrsunfällen sowie bei der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen und Ansprüchen auf
Schmerzensgeld
gegen die Versicherung und die Unfallbeteiligten. Darüber
hinaus
stehe ich Ihnen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel
Rotlichtverstößen, Alkohol am Steuer oder
Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Seite.
Da Verkehrsordnungswidrigkeiten und –straftaten oftmals die
Fahrerlaubnis betreffen sollten Sie, sofern Sie betroffen sind,
möglichst zeitnah ein unverbindliches
Beratungsgespräch mit
einem Rechtsanwalt suchen um sich über Ihre
Verteidigungsmöglichkeiten zu informieren.
Im folgenden habe ich einige wichtige Aspekte in Bezug auf das
Verkehrsrecht zusammengestellt. Diese haben lediglich einen
informativen Charakter und können eine Beratung durch einen
Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Verkehrszivilrecht
Verhalten nach dem Unfall:
Bewahren Sie Ruhe!
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie sofern
erforderlich erste Hilfe!
Rufen Sie die Polizei unter 110 an und geben Sie an Wer meldet und Was,
Wo passiert ist und warten Sie danach auf Rückfragen.
Fotografieren Sie die Unfallstelle (z.B. mit dem Handy), bitten Sie
Zeugen auf das Eintreffen der Polizei zu warten und sichern sie alle
möglichen Beweismittel (z.B. Foto von einem abgefallen
Außenspiegel, Lackspuren an der Leitplanke etc.)
Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zum
Unfallgeschehen. Beantworten Sie lediglich Fragen zu Ihrer Person.
Betrauen Sie mit der Abwicklung der Schadenspositionen ihren Arzt, Kfz-
Mechaniker und Anwalt. Lassen Sie sich keinesfalls auf einen Handel mit
dem Unfallgegner ein selbst wenn dieser einräumt zu 100%
für
den Schaden verantwortlich zu sein.
Wer
zahlt nach einem Unfall?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine
Vielzahl
von Konstellationen ist denkbar, so dass je nach Sachlage der
Unfallgegner, dessen Versicherung oder gar sie selbst oder ihre
Versicherung zahlen müssen.
Die Frage nach der Zahlungspflicht richtet sich vor allem danach wer
den Unfall zu vertreten hat
- sie alleine
- der Unfallgegner alleine
- beide Unfallbeteiligte gemeinsam
Welche
Kosten werden erstattet?
Nach einem Verkehrsunfall können die Folgenden
Schadenspositionen geltend gemacht werden:
1. Reparaturkosten oder Wertersatz
2. Nutzungsausfall oder Kosten
für einen Mietwagen
3. Merkantiler Minderwert
4. Gutachterkosten
5. Rechtsanwaltskosten
6. Kompensation für den Verlust
des Schadensfreiheitsrabatts
7. Kostenpauschale für das
Abmelden des Kfz (75,- €)
8. Kostenpauschale bei Totalschaden (25,-
€)
9. Abschleppkosten
10.
Haushaltsführungsschäden
11. Schmerzensgeld
12. Ersatz vermehrter
Bedürfnisse
13. Fahrtkosten der engsten
Angehörigen ins Krankenhaus oder zu Krankenbesuchen
14. Vorfinanzierung für
Reparatur oder der Kosten des Mietwagens
Auch hier empfiehlt sich Beauftragung eines Rechtsanwalts, da sich die
einzelnen Positionen nicht pauschal durchsetzen lassen. So ist die
gegnerische Versicherung zum Beispiel nur gehalten die Kosten
für
ein klassenniedrigeres Fahrzeug zu übernehmen
Verkehrsstrafrecht
Ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts ist das Verkehrsstrafrecht.
Dieses dient der Sicherheit des Straßenverkehrs. In diesem
Zusammenhange sind die wichtigsten Delikte:
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
§ 315b StGB
Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen, § 316 StGB
Vollrausch, § 323a StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot, § 21
StVG
Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz, § 6 PflVG
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Ordnungswidirgkeiten
Leichtere Regelverstöße werden vom Gesetzgeber mit
Bußgeldern geahndet.
Hierunter fällt in der Regel alles, was als
Knöllchen, Blitzer oder Radarfalle bekannt ist. Weitere
Informationen finden Sie hier.