Anwalt Jugendstrafrecht Berlin - Jugendverfahren - Pflichtverteidigung im JGG - Anwalt im Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
ist
Sonderstraf- und Sonderverfahrensrecht für junge
Täter und
Tatverdächtige. Das Jugendstrafrecht kommt für
Jugendliche
immer zur Anwendung, während es bei Heranwachsenden
zusätzlicher Voraussetzungen bedarf. Als Jugendliche
bezeichnet
man die 14- 17 jährigen, als Heranwachsende die 18- 20
jährigen.
Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke vorherrschend. Ziel der
Strafe ist ein Erziehungsdefizit auszugleichen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass sich der Jugendliche oder der Heranwachsende noch in
einem lernfähigen Alter befindet und durch erzieherische
Einwirkung von weiteren Straftaten
durch das Jugendstrafrecht
abgehalten werden kann. Im Vordergrund steht der Täter und
seine
Entwicklung und weniger die Tat.
Oftmals fehlt es jugendlichen Tätern an der Fähigkeit
zu
widerstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gerade in
Großstädten wie Berlin ist dies ein
gängiges und nicht
zu unterschätzendes Problem.
Das Jugendstrafrecht kennt keine eigenen Straftatbestände,
sondern
knüpft an die im Strafgesetzbuch normierte Tat mit seinen
eigenen
Rechtsfolgen an. Dies sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel
und
die Jugendstrafe.
Jugendstrafverfahren - JGG
Gerade im Jugendstrafverfahren ist die Hinzuziehung eines Anwalts
für Jugendstrafrecht empfehlenswert. Der Strafverteidiger kann
frühzeitig, zusammen mit den Eltern- wenn dies
gewünscht ist-
auf den Jugendlichen und seine Erziehungsdefizite einwirken. Wenn sich
ein jugendlicher seines Fehlverhaltens bereits im Gespräch
beim
Rechtsanwalt bewusst ist kann er aktiv und frühzeitig an einer
Wiedergutmachung der Tat arbeiten, bzw. das Geschehene verarbeiten und
so dem Richter in der späteren Verhandlung zeigen,
dass er
sein Fehlverhalten erkannt hat und dass er bemüht ist das
Erziehungsdefizit, welches der Anlass für die Tat war,
auszugleichen.
Anderseits ist es gerade im Jugendverfahren wichtig, dass der
Jugendliche vor Fehlern geschützt wird. Ein Strafverfahren
kann
stigmatisierend auf einen jungen Menschen wirken. Das bedeutet, dass
Jugendliche sich zunächst nicht als Straftäter sehen,
durch
den Prozess aber eine Art Stempel aufgedrückt bekommen und
sich
daraufhin entsprechend verhalten.
Gerade im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen ist ein
erfolgreiches und gerechtes Verfahren vor den Jugendgerichten notwendig.
Als Strafverteidiger und Anwalt aus Berlin mit den Schwerpunkten
Kriminologie,
Jugendstrafrecht und Strafvollzug berate ich Sie gerne in allen
Bereichen des Jugendstrafverfahrens- auch als Pflichtverteidiger. Mein
Kanzleisitz in unmittelbarer
Nähe zum Kriminalgericht Berlin- Moabit ist gut mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Vereinbaren Sie
einfach
einen Termin mit meinem Büro oder schreiben Sie mir eine
E-Mail.
"Typische" Jugendstraftaten/ Jugenddelikte:
Informationen
zu Graffiti und Sachbeschädigung erhalten Sie hier.
Informationen zum Abziehen und Raub erhalten Sie hier.