Anwalt Computerstrafrecht & Internetstrafrecht Berlin - Computerbetrug - Computersabotage - Rechtsanwalt Schoenrock Berlin
Ich
berate Sie
umfassend in allen Bereichen der Computerkriminalität. Zum
Computerstrafrecht zählen Delikte, bei denen der Computer
entweder
als Tatmittel eingesetzt wird
oder eine wesentliche Rolle bei der Tatausübung gespielt hat.
Zur Internetkriminalität zählen Straftaten, die auf
dem
Internet basieren oder mit den Techniken des Internet geschehen
Ich berate und vertrete Sie, als Anwalt im Computerstrafrecht und
Internetstrafrecht, insbesondere bei:
Computerbetrug, Hacking,
Phishing, Pharming, Skimming
Kreditkarten oder Maestro- Karten
Betrug
Betrug
mit Zugangsberechtigungen
zu Kommunikationsdiensten
Fälschung
beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei
Datenverarbeitung
Ausspähen von Daten
Internetstalking
Herstellung von Hackertools
Computersabotage
Softwarepiraterie
Filesharing
Illegale Downloads
eBay Betrug
(strafrechtlich- Täterseite)
Verteidigung im Computerstrafrecht und Internetstrafrecht
Die Verteidigung im Bereich der Computer- Internet- und
Onlinekriminalität bedarf der besonderen Kenntnis der
Abläufe
und des Aufbaus der jeweiligen Tatvorwürfe. Als Rechtsanwalt
mit
dem Interessenschwerpunkt Computerstrafrecht und Internetstrafrecht
übernehme ich Ihre Verteidigung und Pflichtverteidigung als
Pflichtverteidiger zu allen Fragen rund um das Internetstrafrecht und
Computerstrafrecht.
Die besondere Kenntnis lässt sich mit diesem einfachen Zitat
zusammenfassen:
“There are only 10 types of
people in the world: Those who understand binary, and those who
don't!”
Sollten Sie daher einen Verteidiger suchen, dem weder eine DoS noch
eine DDoS Attacke fremd ist können Sie sich vertrauensvoll an
mich, als Anwalt für Computerstrafrecht wenden. Gerne berate
ich Sie
zu
allen Fragen um das Computerstrafrecht und Internetstrafrecht- auch im
Bereich einer Pflichtverteidigung.
Hackertools
Zu den sogenannten
Hacker-Tools zählen insbesondere Trojaner, Remote-Access-Tools,
Keylogger, Tools für DDoS-Angriffe und Tools für ID-Theft.
In diesem Zusammenhang war die Software „Blackshades“ vermehrt im Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen.
Phishing
Der Begriff Phishing umschreibt den Versuch der Entwendung vertraulicher Daten von Usern. Dabei werden eine Vielzahl gefälschter E-Mails versandt, die den Empfänger auf manipulierte Webseiten locken, damit er User dann vertrauliche Passwörter offenbart. Der Begriff setzt sich wohl aus den englischen Begriffen Password Harvesting Fishing (Passwort- Ernte- Fischen) zusammen. Phishing wird häufig eingesetzt um an PIN und TAN für Bankkonten zu gelangen.
Pharming
Beim Pharming wird eine nachgemachte Webseite bereit gehalten bzw. erstellt, damit der Nutzer geschützte Informationen (z.B. Passwörter) preisgibt. Der Nutzer gelangt aber nicht über E-Mail-Kontakt auf diese Seite, sondern wenn er versucht die tatsächlich existierende Webseite zu besuchen und zu nutzen.
DDoS- und DoS Attacken / Computersabotage
DoS-Angriffe (Denial-of-Service-Attacs) versuchen durch sich schnell wiederholender Anfragen oder durch die Ausnutzung einer Sicherheitslücke bei einem Zielrechner diesen durch Überlastung funktionsunfähig zu machen und zum Absturz zu bringen . Erfolgt der Angriff koordiniert von einer größeren Anzahl anderer Systeme aus, so wird auch von einer Verteilten Dienstblockade oder englisch Distributed Denial of Service (DDoS) gesprochen
Scamming
Unterer Scamming versteht man die Kontaktanbahnung unter Scheinidentitäten, mit dem Ziel, von der Partner suchenden Person/ Hilfe suchenden Person unter Angabe vorgetäuschter Gründe hohe Geldbeträge zu erlangen.
Skimming
Beim
Skimming werden
die auf einem Magnetstreifen einer EC- oder Visakarte gespeicherten
Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten
angebrachten weiteren (vom Skimmer illegal plazierten)
Lesegeräts
ausgelesen, bei gleichzeitigem heimlichen Ausspähen der
Geheimzahl
(PIN), um mit den erlangten Daten den Magnetstreifen einer
Kartendublette zu beschreiben.
Filesharing - Download - BitTorrent - Kino.to - eBay & Co.
Sollten
Sie wegen eines vermeidlich illegalen
Downloads von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Rechtsanwalt
abgemahnt werden- verlassen Sie sich nicht auf die Ratschläge
in
einschlägigen Foren. Die oftmals vorgeschlagene
„modifizierte Unterlassungserklärung“ kann
der
richtige Weg sein, dies ist aber nicht zwingend. Sollten Sie unsicher
über Ihr weiteres Vorgehen sein, sollten Sie in jedem Fall den
Rat
eines Rechtsanwaltes einholen.