Graffiti Anwalt Berlin – Anzeige oder Anklage wegen Sachbeschädigung
Wer unbefugt das
Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht
nur vorübergehend verändert, wird
gemäß § 303 Abs. 2 StGB (Strafgesetzbuch)
bestraft. Mit diesem „Graffiti –
Paragraph“ hat der Gesetzgeber 2005 auf die bis dato
„unklare“ Gesetzeslage reagiert. Die Verteidigung
im Strafverfahren wegen Sachbeschädigung setzt eine genaue
Kenntnis der Rechtsprechung voraus. Auf dieser Seite gebe ich Ihnen
einen kleinen Einblick in den Verfahrensablauf.
Sollten Sie eine Anzeige oder eine Anklage wegen Graffiti bekommen haben vertrete und verteidige ich Sie in Berlin, Brandenburg und bundesweit.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei in Berlin Moabit unter 030 / 39 88 95 88 oder bei Notfällen unter 0176 / 99 22 75 97. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail an info@anwalt-schoenrock.de senden.
Es gibt im Graffiti- Verfahren jedoch zahlreiche Ansatzpunkte für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung. So können Crew Tags oder Zeichen nicht einfach einer Person zugeordnet werden- ebenso kann eine völlig zugebombte Wand in der Regel nicht weiter „beschädigt“ werden. Die Einschaltung eines Anwalts für Strafrecht- in Anbetracht der oftmals sehr hohen zivilrechtlichen Streitwerte empfiehlt sich in jedem Fall.
Bei der Durchsuchung werden alle Sachen beschlagnahmt, denen ein Beweiswert zukommt. Hierzu zählen Blackbooks/ Scrapbooks und bemalte Schulhefte ebenso wie Handys (mit Fotos), Digicams, Camcorder, Laptops Festplatten und Kleidung (Sturmhauben, Handschuhe, Kleidung mit Farbspuren) und natürlich Cans, Caps und Stifte.
Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten haben, so informieren Sie mich bitte umgehend. Bitte nehmen Sie diesen Termin nicht wahr und äußern Sie sich auch nicht schriftlich oder telefonisch.
Lassen Sie sich nicht in Gespräche verstricken oder versuchen Sie nicht sich zu entlasten. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann gegebenenfalls eine Stellungnahme erfolgen.
Für ein erstes Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine Anzeige oder eine Anklage wegen Graffiti bekommen haben vertrete und verteidige ich Sie in Berlin, Brandenburg und bundesweit.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei in Berlin Moabit unter 030 / 39 88 95 88 oder bei Notfällen unter 0176 / 99 22 75 97. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail an info@anwalt-schoenrock.de senden.
Graffiti (Bombings & Tags) – Kunst oder Sachbeschädigung
Eine Frage die in der Gesellschaft immer wieder diskutiert wird ist, ob Graffitis eine Kunstform oder mutwillige Sachbeschädigung sind. Diese Frage kann dahin stehen, denn fest steht: Wer unbefugt (d.h. ohne Einwilligung des Eigentümers oder ohne Vorliegen der Voraussetzungen einer Befugnisnorm) das Erscheinungsbild (gemeint ist der optische Eindruck, den die Oberfläche der Sache bei einem Betrachter erzeugt) Sache (jeder körperliche Gegenstand) nicht nur unerheblich verändert, wird bestraft. In einigen Fällen kommt auch noch eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB in Betracht.Es gibt im Graffiti- Verfahren jedoch zahlreiche Ansatzpunkte für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung. So können Crew Tags oder Zeichen nicht einfach einer Person zugeordnet werden- ebenso kann eine völlig zugebombte Wand in der Regel nicht weiter „beschädigt“ werden. Die Einschaltung eines Anwalts für Strafrecht- in Anbetracht der oftmals sehr hohen zivilrechtlichen Streitwerte empfiehlt sich in jedem Fall.
Beim Malen/ Writen/ Sprayen erwischt – Durchsuchung und Beschlagnahme
Sollten Sie beim Malen/ Sprayen erwischt werden so wird die Polizei in der Regel eine Haus-/ Wohnungsdurchsuchung durchführen wollen. Dieser sollten Sie unter keinen Umständen zustimmen. Bestehen Sie auf die richterliche Anordnung (durch den Ermittlungsrichter) der Durchsuchung. Sollte die Durchsuchung bereits –ohne richterliche Anordnung- erfolgt sein, kontaktieren Sie mich umgehend.Bei der Durchsuchung werden alle Sachen beschlagnahmt, denen ein Beweiswert zukommt. Hierzu zählen Blackbooks/ Scrapbooks und bemalte Schulhefte ebenso wie Handys (mit Fotos), Digicams, Camcorder, Laptops Festplatten und Kleidung (Sturmhauben, Handschuhe, Kleidung mit Farbspuren) und natürlich Cans, Caps und Stifte.
Das Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren wird die Staatsanwaltschaft nun versuchen Indizien für weitere Sachbeschädigungen zu finden. Hierzu werden Ihre Tags, Pieces und Crewzeichen mit bereits bekannten Fällen von Sachbeschädigung verglichen. Unter Umständen wird versucht Ihnen Fälle von Sachbeschädigung zuzuordnen- mit denen Sie unter Umständen nichts zu tun hatten (ein Toy hat Ihren Tag kopiert, Writer benutzen unbeabsichtigt dieselben Tags etc.).Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten haben, so informieren Sie mich bitte umgehend. Bitte nehmen Sie diesen Termin nicht wahr und äußern Sie sich auch nicht schriftlich oder telefonisch.
Lassen Sie sich nicht in Gespräche verstricken oder versuchen Sie nicht sich zu entlasten. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann gegebenenfalls eine Stellungnahme erfolgen.
Das Zivilverfahren
Neben dem Strafverfahren kann es auch zu einer Zivilklage kommen. Der Eigentümer der vermeintlich beschädigten Sache wird versuchen Ihnen die Kosten der Wiederherstellung der Sache aufzuerlegen und Schadenersatz fordern. Deshalb gilt bereits im Strafverfahren nicht grundlos Vorwürfe einzuräumen nur um eine milde Strafe (zum Beispiel geringe Geldstrafe) zu bekommen- die zivilrechtlichen Konsequenzen können enorm sein.Die Verteidigung durch den Anwalt
Kein Verfahren ist gleich, es gibt feine Unterschiede mit erheblichen Konsequenzen. Ein Tag an einem Stromkasten kann für 50,- € entfernt werden, die Entfernung eines Tags an einer Natursteinbrücke oder an einem Denkmal kann Tausende Euro kosten. Es ist daher von großer Bedeutung offen und vertrauensvoll mit dem Anwalt zu sprechen und alles zu offenbaren. Nur so kann eine erfolgreiche und effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden.Für ein erstes Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Graffiti Anwalt Berlin.